Unsere Anwaltsvergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
In Einzelfällen können abweichende, schriftliche Vergütungsvereinbarungen mit Ihnen getroffen werden.
Wir bitten unsere Mandanten daher stets, bereits bei dem ersten Gespräch mit uns bzw. bei der Mandatserteilung das Thema Kosten anzusprechen.
Sollten Sie bereits im Vorauseine Rechtsschutzversicherung
abgeschlossen haben, übernehmen wir gerne für Sie die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung, sofern diese Ihnen für die jeweilige Angelegenheit auch Kostenschutz erteilen kann. Nach Abschluss der Angelegenheit rechnen wir unsere Anwaltsvergütung direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab, so dass Sie sich um nichts weiter zu kümmern brauchen.
Nur eine etwaig vereinbarte Selbstbeteiligung ist dann noch von Ihnen zu zahlen.
Beratungshilfe kann einkommensschwachen Bürgern unter gewissen Voraussetzungen bei Beratungen und außergerichtlicher Tätigkeit gewährt werden, sodass unsere Anwaltsvergütung vom Fiskus übernommen wird. Nähere Erläuterungen hierzu befinden sich in unserem Merkblatt zur Beratungshilfe.
In gerichtlichen Verfahren besteht die Möglichkeit, dass unseren Mandanten von den Gerichten Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann. Auch in diesen Fällen wird unsere Anwaltsvergütung von der Landeskasse übernommen. Unserem Merkblatt zur
Prozesskostenhilfe können nähere Informationen entnommen werden.
Die Verteidigung im Rahmen einer Pflichtverteidigung ist in strafrechtlichen Angelegenheiten möglich, wenn die gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen. Erläuterungen hierzu entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zur Pflichtverteidigung.
Ostenhellweg 62
44135 Dortmund
Tel.: 0231 527171
Fax: 0231 551695
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Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
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